Juli 27, 2024

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Offizielles Bulletin der Argentinischen Republik – Generalzolldirektion der Bundesverwaltung für öffentliche Einnahmen

Beschluss 16/2024

RESOL-2024-16-E-AFIP-DGADUA

Stadt Buenos Aires, 17.05.2024

Elektronisches Aktenzeichen des Bundesverwaltungsregisters. EX-2024-01175126- -AFIP-DICEOA#DGADUA UND

Halten:

Diese Regel Nr. vom 23. Dezember 2021. 212 (AFIP) und seine Änderung genehmigten den „Strategischen Plan der Bundesfinanzverwaltung 2021-2025“, bei dem es sich um die strategische Maßnahme Nr. 212 (AFIP) handelt. 13 definiert als „Ermöglichung eines neuen Modells des Data Mining“. Unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten von Computertechnologie, Datenwissenschaft und künstlicher Intelligenz wird die Entwicklung analytischer Systeme mit künstlicher Intelligenz für Funktionsbereiche gefördert.

Das heißt, der obige strategische Plan, strategische Aktion Nr. 16 Es ist als „Stärkung des Zollkontrollsystems“ definiert und umfasst neue Tools zur Datengewinnung und Mustererkennung.

Die Weltzollorganisation (WCO) hat die notwendigen Elemente für einen erfolgreichen Übergang zum datenbasierten Management festgelegt, wie etwa strategische Vision, architektonische Kapazität, Datenerfassung, analytische Fähigkeiten von Experten, Änderungen in internen Prozessen und Schulung von Führungskräften und Zwischenhändlern. Manager.

Daher priorisiert diese Generaldirektion die Vertiefung von Maßnahmen, die die Entwicklung analytischer Systeme durch den Einsatz künstlicher Intelligenz erfordern.

In diesem Sinne wurde die Möglichkeit evaluiert, im Rahmen dieser Generalzolldirektion eine „Innovationsgruppe für Künstliche Intelligenz (KI)“ zu schaffen, um die notwendigen Aktivitäten zwischen den technischen Bereichen zu koordinieren und auszudrücken. Kompetente IT-Abteilungen und externe Abteilungen, die an Außenhandelsoperationen beteiligt sind, sollen die Definition von Vorschlägen für die Implementierung künstlicher Intelligenz als Instrument zur Verbesserung und Ergänzung der dem Zolldienst übertragenen Aufgaben vorantreiben.

Die Weltzollorganisation (WCO) hat den Kapazitätsaufbau bei der Nutzung von Zolldaten gefördert, insbesondere mit dem 2019 gestarteten Projekt BACUDA („Band of Customs Data Analysts“) mit dem Ziel, das Bewusstsein zu schärfen und Mitgliedsverwaltungen zu schulen. Bedingungen der Datenanalyse.

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Es liegt innerhalb der 2. Struktur. Im Rahmen des BACUDA-Stipendienprogramms wurde der Agent Santiago Sebastian Detoldi ausgewählt, der sich auf Projekte im Bereich maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz spezialisiert; Ausgezeichnet für sein am Veranstaltungsort präsentiertes Projekt. Aus diesem Grund und zur Organisation und Steuerung der Arbeit der „Innovationsgruppe für Künstliche Intelligenz (KI)“ ist es sinnvoll, diese zu ihrem Koordinator zu ernennen.

Sie haben die Intervention der Rechtsdirektion, der stellvertretenden Generaldirektion für Rechtsangelegenheiten, der Zollrechtstechnologie, der Zollkontrolle, der Innenzolloperationen und der Metropolitan-Zolloperationen übernommen.

Dekret vom 10. Juli 1997 Nr. Die Verkündung erfolgt im Rahmen der durch die Artikel 4 und 9 von 618 sowie deren Änderungen und Ergänzungen verliehenen Befugnisse.

Daher,

Generaldirektor der Generalzolldirektion

Löst:

Artikel 1.- Einrichtung eines „Innovationskomitees für künstliche Intelligenz“ (IAI), im Folgenden „Komitee“, um die notwendigen Aktivitäten zwischen den zuständigen technischen, betrieblichen und IT-Bereichen zu koordinieren und zu artikulieren, um die Definition von Vorschlägen für die Implementierung künstlicher Intelligenz voranzutreiben Als Instrument zur Verbesserung und Ergänzung der dem Zolldienst übertragenen Aufgaben beteiligt sich Außenhandel an Aktivitäten. Der „Ausschuss“ wird von der Generalzolldirektion geleitet und unterliegt den hierin festgelegten Bestimmungen.

Artikel 2.- Der Ausschuss besteht aus einem benannten Koordinator und einem Vertreter für jeden der folgenden Bereiche: Allgemeine Unterdirektionen für Zollkontrolle, Metropolitan Customs Operations, Zolloperationen im Inneren und Zollrechtstechniker, Zollreformdirektionen und Zolloperationen Koordination und Auswertung.

Artikel 3.- Agent Santiago Sebastián Detoldi (CUIL Nr. 20-36386675-2) wird zum Koordinator des Ausschusses ernannt.

Artikel 4. – Informieren Sie die allgemeinen Unterdirektionen für Rechtsangelegenheiten, Sammlung, Inspektion und Systeme und Telekommunikation, um sie aufzufordern, dieses Dokument auf der Grundlage der Fähigkeiten jedes Bereichs zu koordinieren.

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Artikel 5.- Der Ausschuss legt die Bedingungen seiner Tätigkeit fest, in denen er die Sitzungsform im Großen und Ganzen festlegen und die Teilnahme von Vertretern von Kammern, Verbänden und verwandten Abteilungen im Zusammenhang mit dem Außenhandel fördern kann. Zuständige öffentliche Stellen und Universitäten mit Zuständigkeit in dieser Angelegenheit, mit dem Ziel, die im Safe Framework der Weltzollorganisation (WCO) empfohlenen Säulen „Zoll – Unternehmen“ und „Zoll – Dritte Unternehmen“ zu stärken. Entsprechende Anforderungen und alle Mitteilungen können per E-Mail gesendet werden: [email protected].

Ebenso wird das dadurch gebildete Team diejenigen Agenten identifizieren, die über die für die verfolgten Ziele geeigneten Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, mit dem Ziel, multidisziplinäre Arbeitsgruppen zu bilden, die die Identifizierung und Integration von Verbesserungen durch den Einsatz von auf künstlicher Intelligenz basierenden Tools in den delegierten Bereichen ermöglichen Aktivitäten. Für den Zolldienst.

Artikel 6.- Empfehlungen, Umsetzungsvorschläge und Ergebnisse der im Ausschuss durchgeführten Arbeit werden von der Generaldirektion Zoll, der Generalunterdirektion Zollkontrolle, den Metropolitan-Zolloperationen, den Innenzolloperationen und dem Technischen Zollrecht geprüft. und den Direktionen für die Umstrukturierung des Zollprozesses und die operative Koordinierung und Bewertung des Zollwesens werden spezifische Strategien und Maßnahmen festgelegt, die für deren ordnungsgemäße Umsetzung zu ergreifen sind.

Artikel 7.- Zuweisung der in dieser Gruppe vorgesehenen Funktionen an die übrigen Bediensteten und Teile des Zolldienstes direkt oder indirekt bei der Ausübung von Kontrollbefugnissen oder der Teilnahme an den für sie spezifischen Hauptfunktionen auf der Grundlage ihrer Positionen, Aufgaben und Funktionen.

Artikel 8.- Diese Vereinbarung ist ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung durch den Ausschuss für ein (1) Jahr gültig und kann nach Ermessen der Generalzolldirektion um ein (1) Jahr verlängert werden.

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Artikel 9.- Informieren Sie Vertreter von Kammern, Verbänden und relevanten Abteilungen im Zusammenhang mit Außenhandelsaktivitäten über die hierin enthaltenen Bestimmungen. Und für diesbezüglich kompetente öffentliche Stellen.

Artikel 10. Mitteilung der aktuellen Initiative der Weltzollorganisation (WZO).

Artikel 11.- Mitteilungen, die an die Nationale Direktion des Amtsregisters zur Veröffentlichung im Amtsblatt zu senden und über das Bulletin der Generaldirektion Zoll und Archive zu verbreiten sind.

Rosanna Angela Lodovico

e. 20.05.2024 Nr. 30658/24 v. 20.05.2024